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23.05.2019

70 Jahre Grundgesetz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die geltende Verfassung der Deutschen und regelt unsere rechtliche und politische Grundordnung.

70 Jahre Grundgesetz

Formuliert wurde es 1949 vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nazi-Diktatur. Beschlossen wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949, und schon einen Tag später trat es in Kraft. Dreh- und Angelpunkt des Grundgesetzes ist die Würde jedes Einzelnen.

Mit der Bezeichnung "Grundgesetz" wollte man darauf hinweisen, dass diese Verfassung einen provisorischen und vorläufigen Charakter habe. Das Grundgesetz sollte später seine Gültigkeit verlieren, wenn eine vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

Seit nunmehr sieben Jahrzehnten bestimmt das Grundgesetz die Basis unserer freiheitlichen Demokratie, am Anfang im Westen, seit 1990 in ganz Deutschland. 1990 gab sich Deutschland keine neue gemeinsame Verfassung. Für die Mehrheit der Deutschen hat sich das Grundgesetz in den vergangenen Jahrzehnten bewährt.

Heute ist Deutschland auf der Basis seines Grundgestzes eines der stabilsten Länder der Welt. Wir können uns glücklich schätzen, in diesem Land der Freiheit, der Sicherheit, des Rechts, der Kultur, des Wohlstands und des Friedens zu leben. Das haben wir unserem Grundgesetz zu verdanken.

Dennoch wird unsere freiheitlich-demokratische Ordnung von vielen Seiten bedroht. Gegenwärtig müssen wir erleben, dass die weit gefassten freiheitlichen Rechte des Grundgesetzes unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen Patriotismus extrem einseitig ausgelegt werden. In unserer Nationalhymne heißt es richtig: Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand, und nicht Zwietracht, Ausgrenzung und Überheblichkeit.